Ein paar Infos zur KI-Verordnung

Alles, was Sie über die KI VO wissen sollten

Die KI Verordnung (KI VO), die deutsche Fassung des AI-Act, bildet einen wesentlichen Rahmen zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union (EU). Mit der Verordnung über Künstliche Intelligenz (Verordnung EU 2024 1689) soll ein sicherer und transparenter Einsatz von KI Systemen gewährleistet werden, um Grundrechte zu schützen und Innovation zu fördern. Die Verordnung ist ein bedeutender Schritt hin zu klaren Regeln für den KI Bereich.
Definition von KI (Künstliche Intelligenz)

Gemäß Art. 3 der KI VO (KI Verordnung) wird ein KI System als ein maschinengestütztes System definiert, das in der Lage ist, mit unterschiedlichem Grad an Autonomie Entscheidungen zu treffen oder Empfehlungen zu geben. Diese Systeme können physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen, indem sie Daten und Informationen analysieren und entsprechende Ergebnisse ableiten. KI Modelle bilden dabei die Grundlage für das KI System.
Hintergrund und Zweck der KI Verordnung (KI VO)

Die KI Verordnung (KI VO) dient der Festlegung harmonisierter Vorschriften für den Einsatz von KI Systemen. Die Begründung für die KI Verordnung (KI VO) ergibt sich aus den Erwägungsgründen. Sie verfolgt folgende Hauptziele:

Schutz von Grundrechten und Freiheiten

Sicherstellung, dass KI Systeme nicht diskriminierend sind.
Wahrung grundlegender Rechte wie Privatsphäre, Meinungsfreiheit und Nichtdiskriminierung.
Verhinderung von Social Scoring und Missbrauchsmöglichkeiten durch KI.

Etablierung eines risikobasierten Ansatzes

Klassifizierung von KI Systemen in vier Kategorien: von niedrigem Risiko bis hin zu verbotenen KI Praktiken.
Hohe Anforderungen für Hochrisiko-KI Systeme, wie in Anhang III der KI Verordnung (KI VO) festgelegt.

Förderung von Innovation

Schaffung von Sandboxes für Innovation zur Erprobung neuer KI Modelle.
Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Entwicklung sicherer KI Lösungen.

Schaffung von Transparenz und Sicherheit

KI Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck müssen klar gekennzeichnet und transparent sein.
Nachvollziehbarkeit der durch KI Systeme getroffenen Entscheidungen.

Geltungsbereich der KI Verordnung

Die KI VO (KI Verordnung) gilt für alle KI Systeme, die in der EU in Verkehr gebracht oder betrieben werden. Auch Betreiber aus Drittländern, deren KI Systeme in der EU genutzt werden, unterliegen den Vorschriften. Die KI Verordnung deckt folgende Themen ab:

Anbieter und Betreiber (Nutzer) von KI Systemen / KI Anwendungen.
Entwickler von KI Modellen.
Öffentliche und private Unternehmen.

Risikobewertung in der KI Verordnung (KI VO) und der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)

Die KI Verordnung unterscheidet vier Risikokategorien (ähnlich der DSGVO):

Verbotene KI Praktiken, die mit den Grundwerten und den Grundsätzen der EU unvereinbar sind, z.B. Social Scoring (Art. 5 KI Verordnung).
Hochrisiko-KI Systeme, die strengen Prüfungen unterzogen werden (Art. 6 KI Verordnung).
KI Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die spezifische Transparenzanforderungen erfüllen (Art. 51 KI Verordnung).
Geringe Risiken fallen nicht unter die KI Verordnung, können jedoch durch die DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) geregelt sein, wenn personenbezogene Daten betroffen sind.

Pflichten und Verantwortlichkeiten

Die KI Verordnung legt umfassende Pflichten für Anbieter, Betreiber und Entwickler von KI Systemen fest:

Sicherstellung von ausreichender KI Kompetenz im Unternehmen.
Einhaltung der Sicherheits- und Transparenzanforderungen.
Schutz der Grundrechte von Bürgern und Bürgerinnen.

Aufsicht und Durchsetzung

Die Europäische Kommission hat die Einrichtung nationaler Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten Europas vorgeschlagen. Diese arbeiten eng mit dem Europäischen Ausschuss für Künstliche Intelligenz zusammen. Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten erhalten zusätzliche Aufsichtsbefugnisse zur Überwachung der Wirtschaft.

Sanktionen bei Verstoß

Verstöße gegen die KI VO (KI Verordnung) können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Diese reichen bis zu 35 Millionen Euro, insbesondere bei nicht zulässigen KI -Praktiken.
Inkrafttreten der KI Verordnung (KI VO)

Inkrafttreten

Die KI Verordnung EU 20241689 mit ihren Vorschriften ist am 01. August 2024 in Kraft getreten. Für verschiedene Regelungsbereiche gelten jedoch abgestufte Übergangsfristen, um den Unternehmen Zeit zur Anpassung zu geben.