Die Künstliche Intelligenz Verordnung (KI-VO) der EU bringt weitreichende Verpflichtungen für Unternehmen, die KI-Technologien entwickeln, einsetzen oder in ihre Prozesse integrieren. Ziel ist es, den sicheren und ethischen Umgang mit KI sicherzustellen, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Gesundheitswesen, Finanzsektor und automatisierten Entscheidungsprozessen.
Ein zentrales Problem für Unternehmen ist die Einstufung von KI-Systemen nach ihrem Risikopotenzial. Die KI-VO teilt Anwendungen in vier Kategorien ein: Verbotene KI, Hochrisiko-KI, begrenzte Risiken und minimale Risiken. Hochrisiko-KI, wie etwa in der Personalbewertung oder in der Kreditvergabe, unterliegt besonders strengen Vorgaben, darunter transparente Dokumentation, Risikobewertung und menschliche Aufsicht. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre KI-Lösungen keine Diskriminierung verursachen, Datenschutz gewährleisten und manipulationssicher sind.
Ein weiteres rechtliches Risiko besteht in der Verantwortlichkeit und Haftung. Wer haftet, wenn eine KI fehlerhafte Entscheidungen trifft oder Schaden verursacht? Die EU plant ergänzende Regelungen, um klare Haftungsgrundlagen zu schaffen. Unternehmen müssen sich frühzeitig mit Haftungsfragen, Vertragsklauseln und Compliance-Anforderungen befassen, um finanzielle und rechtliche Risiken zu minimieren.
Zusätzlich fordert die KI-VO Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Unternehmen müssen offenlegen, wenn KI in automatisierten Entscheidungen oder im Kundenservice eingesetzt wird. Datenschutz spielt hierbei eine zentrale Rolle: Eine Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO kann erforderlich sein.
Insgesamt erfordert die KI-VO eine umfassende Compliance-Strategie. Unternehmen, die frühzeitig handeln, minimieren Risiken und sichern sich Wettbewerbsvorteile in einer zunehmend KI-gesteuerten Geschäftswelt.